Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Lauf
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1Lauf
, m.I das Laufen od. Gehen v. Personen (u. davon abgeleitete Bed.)
- 1 Auflauf, Aufruhr
- 2 Botengang, Auftrag; Botendienst
- 3 Gang z. rechtl. Selbsthilfe
- 4 Gang zum Verkaufsplatz, in der Wendung auf den Lauf verkaufen eine Ware vor Marktbeginn verkaufen
- 5 Zusammenrotten u. zuchtloses Umherstreifen v. herrenlosen Landsknechten
- 6 Weg vom Werbe- zum Musterplatz, Zuzug; auch allgemein: Werbung des Fußvolks
- 7 Abteilung Soldaten, Aufgebot
II auf Sachen übertragen: Gang, Verlauf, Umlauf (u. davon abgeleitete Bed.)
- 1 meist im Pl.: Ablauf von Ereignissen in einem Zeitabschnitt, einerseits entwickelt zum Zeitabschnitt, den Zeitverhältnissen, den Zeiten einer ansteckenden Krankheit, andererseits zu den Ereignissen und den Nachrichten darüber
- 2 auch in der Wendung der (ge)meine Lauf: rechtliche und gerichtliche Tradition, Verfahrensweise, Ordnung; Gewohnheitsrecht; allg.: Herkommen, Brauch, Gepflogenheit
- 3 geltende Zeitrechnung
- 4 Entfaltung, Verbreitung, Geltung, Rechtskraft
- 5 weiter auf Personen übtr.: Herrschaft, Regierungsgewalt
- 6 Verlauf, Fortgang, Wirksamkeit, Gang (X) von Rechtsfindung, Gerichtsverfahren, Gerechtigkeit
- 7 meist im Sg.: Handelswert, gängiger (auch: festgesetzter) Marktpreis von Waren und Münzen, in Wendungen wie der gemeine Lauf sein, nach dem Lauf, (nach) Kauf u. Lauf "der landläufigen Handelsabrede entsprechen(d)" berührt sich die Bedeutung mit II 2
- 8 Betrag, Summe
III Konkreta
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