Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Lauf

1Lauf

, m.
I das Laufen od. Gehen v. Personen (u. davon abgeleitete Bed.)
  • 1 Auflauf, Aufruhr
  • 2 Botengang, Auftrag; Botendienst
  • 3 Gang z. rechtl. Selbsthilfe
  • 4 Gang zum Verkaufsplatz, in der Wendung auf den Lauf verkaufen eine Ware vor Marktbeginn verkaufen
  • 5 Zusammenrotten u. zuchtloses Umherstreifen v. herrenlosen Landsknechten
  • 6 Weg vom Werbe- zum Musterplatz, Zuzug; auch allgemein: Werbung des Fußvolks
  • 7 Abteilung Soldaten, Aufgebot
II auf Sachen übertragen: Gang, Verlauf, Umlauf (u. davon abgeleitete Bed.)
  • 1 meist im Pl.: Ablauf von Ereignissen in einem Zeitabschnitt, einerseits entwickelt zum Zeitabschnitt, den Zeitverhältnissen, den Zeiten einer ansteckenden Krankheit, andererseits zu den Ereignissen und den Nachrichten darüber
  • 2 auch in der Wendung der (ge)meine Lauf: rechtliche und gerichtliche Tradition, Verfahrensweise, Ordnung; Gewohnheitsrecht; allg.: Herkommen, Brauch, Gepflogenheit
  • 3 geltende Zeitrechnung
  • 4 Entfaltung, Verbreitung, Geltung, Rechtskraft
  • 5 weiter auf Personen übtr.: Herrschaft, Regierungsgewalt
  • 6 Verlauf, Fortgang, Wirksamkeit, Gang (X) von Rechtsfindung, Gerichtsverfahren, Gerechtigkeit
  • 7 meist im Sg.: Handelswert, gängiger (auch: festgesetzter) Marktpreis von Waren und Münzen, in Wendungen wie der gemeine Lauf sein, nach dem Lauf, (nach) Kauf u. Lauf "der landläufigen Handelsabrede entsprechen(d)" berührt sich die Bedeutung mit II 2 
  • 8 Betrag, Summe
III Konkreta
  • 1 Gewässerbett
  • 2 Strecke, Längenmaß
  • 3 Fuß v. Jagdwild als Abgabe