Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Lauf

2Lauf

, n.

gekürzt aus Laufgeld (I)?
Handgeld (V), Anzahlung bei der Werbung
  • deme der ... unter woͤhr versehen werden muß, ein geringes lauff zu geben
    1663 Reyscher,Ges. XIX 1 S. 214
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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