Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Lauf
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, n.
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gekürzt aus Laufgeld (I)?
Handgeld (V), Anzahlung bei der Werbung
Handgeld (V), Anzahlung bei der Werbung
- deme der ... unter woͤhr versehen werden muß, ein geringes lauff zu geben1663 Reyscher,Ges. XIX 1 S. 214
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