Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Laufgeld

Laufgeld

, n.

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I Handgeld (V) auf e. Dienstvertrag

I 1 Anwerbe- und Zehrgeld eines Fußsoldaten für den Weg zur Musterung
I 2 auf das Zivilleben übtr.: Reisegeld eines z. Dienst verpflichteten auswärtigen Arbeiters od. Künstlers; Wegzehrung für unerwünschte Bittsteller
II landesfürstl. Steuer
III Gebühr für die Bemühungen eines amtlichen Boten; auch Akzidens für Forstbeamte
IV Ablösegeld für den Frondienst des Botenlaufens
V Bed.? offene Steuerschuld?
  • 1546 DürenWQ. 429
unter Ausschluss der Schreibform(en):