Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1laut

1laut

, adj., adv.
deutlich wahrnehmbar für das Ohr (u. auch für das Auge)
I offenkundig, öffentlich, bekannt; verbreitet in den Verbindungen laut werden, laut machen 
II laut, vernehmlich zur Bekräftigung (einer Forderung, Willenserklärung, Aussage, Amtshandlung)