Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lauten

lauten

, v.
I einen bestimmten Wortlaut, Inhalt haben, Bezug nehmen
II behaupten, öffentlich bekanntmachen, verkünden, ein Gerücht weitergeben; lauten lassen verlauten lassen
III mit lauter Stimme (vor Gericht) sprechen, auch lärmen, schreien