Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lebendig

lebendig

, adj., adv.
I als attributive Ergänzung zu Substantiv
  • 1 zu Personenbezeichnungen
  • 2 zu einer Bezeichnung für ein Tier oder eine Sache bzw. ein Recht, wobei die Verbindung mit lebendig kennzeichnet, daß es sich um ein Tier handelt
  • 3 zu einer Bezeichnung für eine Bezeugung oder Äußerung
  • 4 mit verschiedenen Bezeichnungen für die Zeit oder den Körper (wobei teilweise Leib zu ergänzen ist): zu Lebzeiten
    • a rsprw.:
  • 5 Verschiedenes, in alphabetischer Reihung der Substantive geordnet
    • a lebendiger Anfall (II 1) Handänderungsgebühr bei Besitzübergabe unter Lebenden oder wie lebendiger Zehnt?
    • b lebendige Feuer(strafe) als Todesstrafe
    • c lebendige Gerade Gerade der überlebenden Ehefrau
    • d lebendige Hand Besitzübergabe zu Lebzeiten
    • e lebendiges Heergewäte, Heergewäte (IV) des überlebenden Ehegatten
    • f lebendiges Herz, hier bei Strafvollzug
    • g lebendiger Inhalt Sinngehalt einer mündlichen Darstellung
    • h lebendiger Körper, hier bei Strafvollzug
    • i lebendiger Odem als Zeichen der Geburt
    • j lebendiger Schaden einer Person zugefügter Körperschaden
    • k lebendige Sühne Geldbuße für die Verletzung eines Menschen
    • l lebendige Verbrennung als Todesstrafe
    • m lebendige Verscharrung als Todesstrafe
    • n lebendiger Zehnt Zehntabgabe v. Vieh
II in adv. Verbindung mit Verben
  • 1 im Strafrecht
  • 2 im Zsh. mit der Rechtsfähigkeit u. im Erbrecht
  • 3 lebendig sein hier: im Amt sein
  • 4 sich lebendig tot machen bei Lebzeiten den Verzicht auf ein Lehen erklären
III Paarformel tot und/oder lebendig