Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lebendig
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lebend
Lebende
lebendig
, adj., adv.I als attributive Ergänzung zu Substantiv
- 1 zu Personenbezeichnungen
- 2 zu einer Bezeichnung für ein Tier oder eine Sache bzw. ein Recht, wobei die Verbindung mit lebendig kennzeichnet, daß es sich um ein Tier handelt
- 3 zu einer Bezeichnung für eine Bezeugung oder Äußerung
- 4 mit verschiedenen Bezeichnungen für die Zeit oder den Körper (wobei teilweise Leib zu ergänzen ist): zu Lebzeiten
- a rsprw.:
- 5 Verschiedenes, in alphabetischer Reihung der Substantive geordnet
- a lebendiger Anfall (II 1) Handänderungsgebühr bei Besitzübergabe unter Lebenden oder wie lebendiger Zehnt?
- b lebendige Feuer(strafe) als Todesstrafe
- c lebendige Gerade Gerade der überlebenden Ehefrau
- d lebendige Hand Besitzübergabe zu Lebzeiten
- e lebendiges Heergewäte, Heergewäte (IV) des überlebenden Ehegatten
- f lebendiges Herz, hier bei Strafvollzug
- g lebendiger Inhalt Sinngehalt einer mündlichen Darstellung
- h lebendiger Körper, hier bei Strafvollzug
- i lebendiger Odem als Zeichen der Geburt
- j lebendiger Schaden einer Person zugefügter Körperschaden
- k lebendige Sühne Geldbuße für die Verletzung eines Menschen
- l lebendige Verbrennung als Todesstrafe
- m lebendige Verscharrung als Todesstrafe
- n lebendiger Zehnt Zehntabgabe v. Vieh
II in adv. Verbindung mit Verben
- 1 im Strafrecht
- 2 im Zsh. mit der Rechtsfähigkeit u. im Erbrecht
- 3 lebendig sein hier: im Amt sein
- 4 sich lebendig tot machen bei Lebzeiten den Verzicht auf ein Lehen erklären
III Paarformel tot und/oder lebendig