Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leb(ens)jahr

Leb(ens)jahr

, n.

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I Lebenszeit, zu Lebzeiten 
  • weyl er, zeug, inn seinen lebjahren ... zu M. gesessen
    1581 SchwäbWB. VI Nachtr. 2444
II von Geburtstag zu Geburtstag gezähltes Jahr
vgl. Jahr (I)
unter Ausschluss der Schreibform(en):