Leben(s)strafe, f.

I Todesstrafe als die schwerste der Kriminalstrafen; häufig in der Fügung Leib- und Lebensstrafe
II eine geringere als die Todesstrafe
  • die peinlichen lebensstrafen ... bestehen: 1) in gassenlaufen auf ruthen ... 2) harter bastonnade mit rohrstoͤcken ...
    1771 Zincke,KriegsRGel. 59 Faksimile