Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lebensverwirkung
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Lebenlang
leb(ens)lang
(lebensleib)
Leben(s)strafe
lebenssträflich
Lebensverlust
lebensversichert
Lebensversicherung
lebensverwirklich
lebensverwirkt
Lebensverwirkung
, f.
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Verlust des Lebens als Strafe
vgl.
Lebensstrafe (I)
- was vnder libs vnd lebens verwuͥrckung bescheche, das solichs inen von ir nidern gerichten waͤgen zů strafen zůgehoͤren soͤlle1507 ArgauLsch. I 213Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1516 ArgauLsch. I 552
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- durch dieselb [Urteil] ein ... missthätige person zu lebensverwürckung erkent, todt gesprochen1615 BernStR. VII 1 S. 390Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1616 WaadtStat. 342
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- die lebens-verwirkung nach sich ziehende that, als giftmisch- oder sonstige ertödtung eines menschen, feuer-anlegung1766 SchrMährSchles. 12 (1859) 386