Lebstatt, f.

wie Lappen (III)
  • die zunftgesellen samt den zunftmeistern kommen ... überein, dass jeder geselle 10 lebben oder lebstatte haben soll, u. wenn einer stirbt, so soll der nächste dieselben erben, u. wer da keine ererbt hat, soll suchen in der waid, bis er die überkumpt, dass er auch 10 habe
    1526 MittBadHistK. 12 (1890) 118