Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ledern
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, adj.
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aus Leder bestehend
I
lederner Brief als von der Landschaft garantierte Schuldverschreibung u. bargeldloses Zahlungsmittel
- 1769 Krünitz,Enzykl. VIII 442 u. 449
- viele unter uns können sich erinnern, wie beliebt die ehemaligen wegen ihrer ausfertigung auf pergament sogenannten ledernen briefe gewesen sind. sie werden wissen, daß solche bey güter-kaufen als baares geld angenommen worden, und daß, wenn ein inhaber dergleichen briefs ... klingende münze brauchte, es ihm niemals an gelegenheit ermangelt hat, solches gegen cession seines ledernen briefes zu erlangen18. Jh. Stölzel,Svarez 86