Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ledern

ledern

, adj.

aus Leder bestehend

I lederner Brief als von der Landschaft garantierte Schuldverschreibung u. bargeldloses Zahlungsmittel
  • 1769 Krünitz,Enzykl. VIII 442 u. 449
  • viele unter uns können sich erinnern, wie beliebt die ehemaligen wegen ihrer ausfertigung auf pergament sogenannten ledernen briefe gewesen sind. sie werden wissen, daß solche bey güter-kaufen als baares geld angenommen worden, und daß, wenn ein inhaber dergleichen briefs ... klingende münze brauchte, es ihm niemals an gelegenheit ermangelt hat, solches gegen cession seines ledernen briefes zu erlangen
    18. Jh. Stölzel,Svarez 86
II lederner Eimer als Abgabe bei der Zuerkennung des Bürgerrechts
III l. Geld als Zahlungsmittel in Notzeiten
IV l. Heinrich Ochsenziemer als Strafwerkzeug
V l. Münze als Zahlungsmittel in Notzeiten
  • 1739 Zedler 22 Sp. 467
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