Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ledigen

ledigen

, v.
I sich selbst, eine andere Person oder eine Sache von einer Verbindlichkeit, Belastung, einem Rechtsstatus befreien, zB. sich durch Eid von einem Schuldvorwurf reinigen, eine Person durch Erfüllung einer Verbindlichkeit aus Bürgschaft oder Vergeiselung befreien, ein Gut aus der Verpfändung lösen uä.
II von I abgeleitete Sonderbed.
  • 1 übereignen, erfüllen
  • 2 vereinbaren
  • 3 einen Teil eines Landes abtrennen
  • 4 löschen, entkräften
  • 5 ausräumen, ausleeren
  • 6 abladen, ausladen
  • 7 ausgraben