Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ledigen
Artikel davor:
Lederschneider
Lederschneideramt
Lederschneidergilde
Lederschope(n)
Lederungeld
Lederverkauf
Lederziesemeister
Lederzoll
ledig
Ledige
ledigen
, v.I sich selbst, eine andere Person oder eine Sache von einer Verbindlichkeit, Belastung, einem Rechtsstatus befreien, zB. sich durch Eid von einem Schuldvorwurf reinigen, eine Person durch Erfüllung einer Verbindlichkeit aus Bürgschaft oder Vergeiselung befreien, ein Gut aus der Verpfändung lösen uä.