Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ledigungsbrief
Artikel davor:
ledigmäßig
Ledigsagbrief
Ledigsagen
Ledigsagung
Ledigsprechen
Ledigsprechung
Ledigsprechungbrief
Ledigsprech(ungs)geld
Ledigspruch
Ledigung
Ledigungsbrief
, m.
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I
- insinuirte churfuͤrst Friderich zu Sachsen dem marg. Albrecht einen ledigungs-brief, inhaltlich deßen er von aller zusage wegen der spondirten verheyrathung mit seinen soͤhnen frey und los gesprochen worden1739 Jung,Misc. I 304
- ledigungsbrief, worinnen von einer sache frey und ledig gesprochen wird1762 Wiesand 677Faksimile - in Google Books
II
Schein, mit dem die Entlassung aus dem Bürgerrecht (V 1 u. 3) bestätigt wird
- 15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 228
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es soll hinfürter keiner mehr zu einem bürger zu O. angenommen werden, er habe denn seinen ledigungsbrief und guten abschied aufgelegt, auch zuvor in der gemarkung 50 gulden angelegt16. Jh. Gau-Odernheim I 153