Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ledigungsbrief

Ledigungsbrief

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I
  • insinuirte churfuͤrst Friderich zu Sachsen dem marg. Albrecht einen ledigungs-brief, inhaltlich deßen er von aller zusage wegen der spondirten verheyrathung mit seinen soͤhnen frey und los gesprochen worden
    1739 Jung,Misc. I 304
  • ledigungsbrief, worinnen von einer sache frey und ledig gesprochen wird
    1762 Wiesand 677
II
Schein, mit dem die Entlassung aus dem Bürgerrecht (V 1 u. 3) bestätigt wird
  • 15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 228
  • es soll hinfürter keiner mehr zu einem bürger zu O. angenommen werden, er habe denn seinen ledigungsbrief und guten abschied aufgelegt, auch zuvor in der gemarkung 50 gulden angelegt
    16. Jh. Gau-Odernheim I 153