Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leer/leer

Leer

, m.
kreisförmiges Zeichen für untaugliche Ware bei der Leinwandbeschau

leer

, adj., adv.
Grundbed. wie neuhochdeutsch
I besitzlos
II leerer Bürger ohne Anteil an den Gemeinderechten
III l. aufziehen bei der Folterung ohne angehängtes Gewicht an Stricken in die Höhe ziehen
IV l. Folter vorläufige Anwendung der Folter zum Zweck der Einschüchterung
V in formelhafter Verbindung
  • 1 quitt, los, (lediglich) u. l. frei u. unbelastet
  • 2 l. u. ungegründet unbegründet
VI rsprw.