Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): legalisch

legalisch

, adj.

aus gleichbed. lat. legalis "rechtmäßig, vorgeschrieben"
  • dasselbig mit eigener handt ingroßirt vnd geschriebenn, auch mit meinem gewonthlichen tauf vnd zwnhamenn vnd legalischen insignien vunterzeichnet vnd bekrefftiget
    1474 ZHarz 3(1870) 618
unter Ausschluss der Schreibform(en):