legen, v.

räumlich: eine Sache oder Person zum Liegen bringen, häufig in rechtssymbolischen Handlungen
    mit sachl. Obj.
      den Finger auf bzw. in etwas legen Beteuerungsgeste bei der Geltendmachung von Ansprüchen oder Abwehr einer Beschuldigung, Schwurgeste
      eine (geringe) Geldsumme als Buße, zur Haftungsbefreiung oder zur Erfüllung einer Verpflichtung erlegen, ein Gebot bei der Versteigerung abgeben
      Hand an jn. legen tätlich angreifen
      Leibzeichen legen ein Verkörperungssymbol für einen Ermordeten vorweisen
      Lohn auf den Sarg legen als Entlohnung eines verunglückten Knechts
      Pfand legen verpfänden
      Reif legen eine Schürfstelle in Besitz nehmen
      d. Schlüssel auf d. Grab bzw. in d. Gericht legen, Geste zur Veranschaulichung des Willens, eine Erbschaft auszuschlagen
      einen Zettel in das Buch legen im Bergrecht formgerecht um Verleihung eines Bergwerksguts nachsuchen
      den Zopf vor bzw. hinter sich l. als Eidesgeste
      mit Bez. für eine Zahlung oder ein Schriftstück: erlegen, erstatten, hinterlegen
    mit persönlichem Objekt
      Bauern legen Bauern zwangsweise von ihren Gütern entfernen
      das Ding, Gericht usw. an einen bestimmten Ort laden
      jn. legen töten
      jn. in das Gefängnis oä. legen
      jn. auf das Rad legen rädern
      seinen Leib legen eine geschlechtliche Verbindung eingehen
      sich oder jn. anderes legen in das Einlager legen
auf nichträumliche Vorstellungen übertragen, wobei legen auch in einem Funktionsverbgefüge oder ähnlichen Gefüge stehen kann, in dem die betreffende Verbergänzung Sinnträger ist (Belege daher vielfach auch unter dem Lemma der Verbergänzung zu finden)
    jn. oder etwas in einen (hier: rechtlich relevanten) Zustand bringen (Belege im folgenden nur beispielhaft)
    auslegen
    begehen
    beibringen, vorlegen
    beschuldigen
    eintragen od. löschen
    Termin, Frist bestimmen
    etwas gegen etwas anderes l. vergleichen, aufrechnen
    mnl. auch liegen
in Paarformeln
    heben und legen als Mitglied einer Gemeinschaft Steuern und Dienste leisten
    l. u. kehren verwenden
im attributiv gebr. Part. Präs., tw. formelhaft
    in der Bed. "liegend" auf Grundbesitz bezogen
    legende (Ur-)Kunde schriftl. Zeugnis zU. lebendigem Zeugen