legen, v.
legen, v.
räumlich: eine Sache oder Person zum Liegen bringen, häufig in rechtssymbolischen Handlungen
mit sachl. Obj.
den Finger auf bzw. in etwas legen Beteuerungsgeste bei der Geltendmachung von Ansprüchen oder Abwehr einer Beschuldigung, Schwurgeste
eine (geringe) Geldsumme als Buße, zur Haftungsbefreiung oder zur Erfüllung einer Verpflichtung erlegen, ein Gebot bei der Versteigerung abgeben
Hand an jn. legen tätlich angreifen
Leibzeichen legen ein Verkörperungssymbol für einen Ermordeten vorweisen
Lohn auf den Sarg legen als Entlohnung eines verunglückten Knechts
Pfand legen verpfänden
Reif legen eine Schürfstelle in Besitz nehmen
d. Schlüssel auf d. Grab bzw. in d. Gericht legen, Geste zur Veranschaulichung des Willens, eine Erbschaft auszuschlagen
einen Zettel in das Buch legen im Bergrecht formgerecht um Verleihung eines Bergwerksguts nachsuchen
den Zopf vor bzw. hinter sich l. als Eidesgeste
mit Bez. für eine Zahlung oder ein Schriftstück: erlegen, erstatten, hinterlegen
mit persönlichem Objekt
Bauern legen Bauern zwangsweise von ihren Gütern entfernen
das Ding, Gericht usw. an einen bestimmten Ort laden
jn. legen töten
jn. in das Gefängnis oä. legen
jn. auf das Rad legen rädern
seinen Leib legen eine geschlechtliche Verbindung eingehen
sich oder jn. anderes legen in das Einlager legen
auf nichträumliche Vorstellungen übertragen, wobei legen auch in einem Funktionsverbgefüge oder ähnlichen Gefüge stehen kann, in dem die betreffende Verbergänzung Sinnträger ist (Belege daher vielfach auch unter dem Lemma der Verbergänzung zu finden)
jn. oder etwas in einen (hier: rechtlich relevanten) Zustand bringen (Belege im folgenden nur beispielhaft)
auslegen
begehen
beibringen, vorlegen
beschuldigen
eintragen od. löschen
Termin, Frist bestimmen
etwas gegen etwas anderes l. vergleichen, aufrechnen