Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): legen

legen

, v.
I räumlich: eine Sache oder Person zum Liegen bringen, häufig in rechtssymbolischen Handlungen
  • 1 mit sachl. Obj.
    • a den Finger auf bzw. in etwas legen Beteuerungsgeste bei der Geltendmachung von Ansprüchen oder Abwehr einer Beschuldigung, Schwurgeste
    • b eine (geringe) Geldsumme als Buße, zur Haftungsbefreiung oder zur Erfüllung einer Verpflichtung erlegen, ein Gebot bei der Versteigerung abgeben
    • c Hand an jn. legen tätlich angreifen
    • d Leibzeichen legen ein Verkörperungssymbol für einen Ermordeten vorweisen
    • e Lohn auf den Sarg legen als Entlohnung eines verunglückten Knechts
    • f Pfand legen verpfänden
    • g Reif legen eine Schürfstelle in Besitz nehmen
    • h d. Schlüssel auf d. Grab bzw. in d. Gericht legen, Geste zur Veranschaulichung des Willens, eine Erbschaft auszuschlagen
    • i einen Zettel in das Buch legen im Bergrecht formgerecht um Verleihung eines Bergwerksguts nachsuchen
    • j den Zopf vor bzw. hinter sich l. als Eidesgeste
    • k mit Bez. für eine Zahlung oder ein Schriftstück: erlegen, erstatten, hinterlegen
  • 2 mit persönlichem Objekt
    • a Bauern legen Bauern zwangsweise von ihren Gütern entfernen
    • b das Ding, Gericht usw. an einen bestimmten Ort laden
    • b [Dublette] jn. legen töten
    • c jn. in das Gefängnis oä. legen 
    • d jn. auf das Rad legen rädern
    • e seinen Leib legen eine geschlechtliche Verbindung eingehen
    • f sich oder jn. anderes legen in das Einlager legen
II auf nichträumliche Vorstellungen übertragen, wobei legen auch in einem Funktionsverbgefüge oder ähnlichen Gefüge stehen kann, in dem die betreffende Verbergänzung Sinnträger ist (Belege daher vielfach auch unter dem Lemma der Verbergänzung zu finden)
  • 1 jn. oder etwas in einen (hier: rechtlich relevanten) Zustand bringen (Belege im folgenden nur beispielhaft)
  • 2 auslegen
  • 3 begehen
  • 4 beibringen, vorlegen
  • 5 beschuldigen
  • 6 eintragen od. löschen
  • 7 Termin, Frist bestimmen
  • 8 etwas gegen etwas anderes l. vergleichen, aufrechnen
  • 9 mnl. auch liegen 
III in Paarformeln
  • 1 heben und legen als Mitglied einer Gemeinschaft Steuern und Dienste leisten
  • 2 l. u. kehren verwenden
IV im attributiv gebr. Part. Präs., tw. formelhaft
  • 1 in der Bed. "liegend" auf Grundbesitz bezogen
  • 2 legende (Ur-)Kunde schriftl. Zeugnis zU. lebendigem Zeugen