Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leg(e)stadt

I Stadt, in der Reichssteuern u. -abgaben (bis zur Verbringung nach Frankfurt am Main zur Disposition des Reichspfennigmeisters) gesammelt u. verwahrt werden; gelegentl. nicht scharf zu trennen von Legstatt 
II Sammelstelle für Landessteuern in Ansbach
III in Württemberg gelegene Reichsstadt, in der die württ. Landschaft (II) ihre Urkunden deponiert