Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leg(e)statt
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Legekasten
Leg(e)pfennig
Leg(e)schatz
Leg(e)stadt
Legstadtkasse
Leg(e)statt
, f., Legstätte, f.I Kasse (II 1) für Reichssteuern u. -abgaben, wo diese bis z. Weiterleitung in eine der großen Legestädte verwahrt werden, auch wie Legestadt (I) u. davon tw. schwer zu trennen
II Niederlage, Stapelplatz, insb. für den Salzhandel
III Lade (II 2), Hauptlade innerhalb eines Handwerks, in der die Meister größerer Bezirke zusammengefaßt sind