Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Legitimierung

Legitimierung

, f.

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I Führung eines Abstammungsnachweises, Legitimation (I 2) 
  • die legitimierung soll vor einem ordenlichen gericht beschehen
    1556/58 Walther,Trakt.(Ri.) 117
II
II 1 Vorstellung, Ausweisung einer Person durch Vorlage von Beglaubigung, Vollmacht, Gewaltbrief oä., Legitimation (II 1) 
II 2 Ehrlichkeitserklärung, Legitimation (II 4) 
  • implorant hat diese vermeintliche ehrlichmachung oder legitimierung bey einem hochpreißlichen hohen rath der provintz approbieren und confirmieren zu lassen
    1721 ElsMschr. 3 (1912) 520
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