lehnartig, adj.
lehnartig, adj.
einem Lehen ähnlich
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die lehenbarkeit einer sache, eines rechtes, muß erwiesen werden, wenn nicht der lehenartige besitz oder eine andere rechtliche vermuthung fuͤr die lehenbarkeit eintritt16. Jh. Heinke,NÖLehenR. I 330 Faksimile
- 1807 SammlBadStBl. I 605 Faksimile