Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnerhebung
Artikel davor:
Lehnserbgerechtigkeit
Lehnerbgericht
Lehnerbherr
Lehnerbnahme
Lehn(s)erbrecht
Lehn(s)erbschaft
Lehn(s)erbung
Lehnserforderung
Lehn(s)ergänzung
Lehnergemeinde
Lehnerhebung
, f.
Erneuerung des Lehnsverhältnisses
- daß alle vasallen und lehnträger ... sich ... presentieren ..., umb die gewonliche lehenerhebungh, eydt und pflichtt ... zu thun und darüber irr lehenbrieff und investituren außzunehmen1607 LuxembW.(Majerus) II 10