Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnerhebung

Lehnerhebung

, f.

Erneuerung des Lehnsverhältnisses
  • daß alle vasallen und lehnträger ... sich ... presentieren ..., umb die gewonliche lehenerhebungh, eydt und pflichtt ... zu thun und darüber irr lehenbrieff und investituren außzunehmen
    1607 LuxembW.(Majerus) II 10