Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnessen

Lehnessen

, n.

I (später durch Geldzahlung ersetzte) Mahlzeit, die von den Förstern des Domkapitels Köln im ehem. Chorbusch d. dortigen Lehnsleuten zu geben ist
II anläßlich einer Besitzveränderung eines der 22 Kapitelshäuser zu Teuchern durch den Erwerber den Eigentümern der übrigen 21 Häuser zu richtende Mahlzeit