Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnessen
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Lehnserforderung
Lehn(s)ergänzung
Lehnergemeinde
Lehnerhebung
Lehnerin
Lehnsermahnung
Lehn(s)eröffnung
Lehnsersuchen
Lehn(s)ersuchung
Lehnerzeil
Lehnessen
, n.
zu
Essen (IV)
I
(später durch Geldzahlung ersetzte) Mahlzeit, die von den Förstern des Domkapitels Köln im ehem. Chorbusch d. dortigen Lehnsleuten zu geben ist
- 1690 BeitrNRh. 25 (1912) 215
II
anläßlich einer Besitzveränderung eines der 22 Kapitelshäuser zu Teuchern durch den Erwerber den Eigentümern der übrigen 21 Häuser zu richtende Mahlzeit
- Ende 16./17. Jh. NMittThürSächs. 14 (1878) 34, 39, 41f. [urk.?]