Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnform

Lehnform

, f.

Art u. Weise einer Belehnung oder eines sonstigen lehnsrechtlichen Rechtsgeschäfts, die dabei zu beachtende Form (I) 
  • der lehenformen seind vielerley als namlich lehenbrieff vnd dargegen reuerß. verleihung etlicher guͤter zů erblehen vnnd gleichsfals dagegen reuerß. bewilligung deß lehenherrn das lehen zuuerkauffen. widererstattung deß verkaufften lehens
    1574 Frey,Pract. 87