Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnlosung
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lehnlos
Lehnlos
Lehnlosung
, f.
Abgabe von einem Lehen
- seind der [Vogt-]rechnungen drei: die ain betrifft des hern rentes an gelt und getraid; die ander betrifft die lehenlosung von dem bauren- oder theschen-lehen; die dritt belangt hantlon und erschatz von leibfelligen bestand- und herrngütern1560? JbDillingen 20 (1907) 139
- alle bisher noch bestandenen gesetzlichen losungen ... als ... lehen-losung ... sind hierdurch aufgehoben1815 Reyscher,Ges. VII 1 S. 447