Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnlosung

Lehnlosung

, f.

Abgabe von einem Lehen
  • seind der [Vogt-]rechnungen drei: die ain betrifft des hern rentes an gelt und getraid; die ander betrifft die lehenlosung von dem bauren- oder theschen-lehen; die dritt belangt hantlon und erschatz von leibfelligen bestand- und herrngütern
    1560? JbDillingen 20 (1907) 139
  • alle bisher noch bestandenen gesetzlichen losungen ... als ... lehen-losung ... sind hierdurch aufgehoben
    1815 Reyscher,Ges. VII 1 S. 447