Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)anteil
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Lehnsablösung
Lehnsachtung
Lehnacker
Lehn(s)agnat
Lehnaktuar
Lehnsaltar
Lehnamt
Lehnsänderung
Lehn(s)anfall
Lehnsangefälle
Lehn(s)anteil
, m. u. n.
I
dem 2Lehnserben zufallender Teil eines Lehens
- 1655 Bohlen,Bohlen II 246
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- 1721 Bluemblacher App. 32
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- 1773 Mader,ReichsrMag. I 534
Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- 1784 Schnaubert,ErläutLehnR. 392
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- wenn unter mehreren gleichen lehenerben einer das lehen uͤbernimmt und die uebrigen auf andere art ihrer lehenantheile wegen befriediget, muͤssen diese fuͤr sich und ihre erben das lehen aufsenden und sich der ferneren anspruͤche auf dasselbe begeben1808 RepStaatsVerwBaiern I2 256Faksimile - in Google Books
II
nichtallodialer Teil des Grundbesitzes
- allodial-erben [koͤnnen] wegen mangel des gebluͤtsrechtes vom ersten erwerber her keinen anspruch auf den lehenantheil machen1811 Heinke,NÖLehenR. I 239Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte