Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)aufsendung

Lehn(s)aufsendung

, f.

Zurückgabe, Aufsendung eines Lehens durch den Lehnsmann
  • 1636 Heinke,NÖLehenR. II 225
  • von der lehens-aufsendung ... der lehenverband wird aufgeloͤset, wenn der lehen-mann das lehen aufsendet ... wenn das lehen dem lehen-herrn aufgesendet wird, vereiniget sich das ober-eigenthum mit dem unter-eigenthum, und das lehen hoͤrt so lange auf, lehen zu seyn, als der aufsendende lehen-mann lebt
    1808 VerfBaiern I Beil. VI p. 165