Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnsberuf
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Lehnbedingung
Lehnsbeeidigung
Lehnsbefreiung
Lehnsbefreundete
Lehnsbegnade
Lehn(s)begnadigung
Lehn(s)begnadung
Lehnbehausen
Lehnberechtigkeit
Lehnsberechtigung
Lehnsberuf
, m.
wie Lehnberufung
zu
Beruf (II)
- 1573 Loserth,SalzbSteir. 24
- die lehensherren, so im lande Steyer lehen zuverleihen haben vnd dieselben leihen woͤllen, sollen dem alten herkommen nach jhre lehens berueff vier rechten nacheinander, darinnen tag vnd statt der verleihung, wie lehens landsrecht vnnd von alter herkommen ist, benennt werden, persoͤnlich oder durch gewaltstrager vor gericht thun lassen1622 SteirRefGO. 109
- formel eines lehensberufs ...1780 SteirEinl. 103Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg