Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)beschwerde
Artikel davor:
Lehn(s)begnadigung
Lehn(s)begnadung
Lehnbehausen
Lehnberechtigkeit
Lehnsberechtigung
Lehnsberuf
Lehnsberufung
Lehn(s)beschaffenheit
Lehn(s)beschreibung
Lehnbeschützer
Lehn(s)beschwerde
, f.
auf einem Lehen ruhende Leistungs- und Gestellungspflicht
vgl.
Lehnsbürde
- 1573 FrutigenStatR. 201
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1717 CCMarch. II 5 Sp. 83 u. 86
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1721 HalberstProvR. 146
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- 1721 KlugeBeamte IV 467
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- lehnsbeschwerden werden genannt, die dem lehen dergestalt ankleben, daß sie jeden lehnsfolger und besitzer, ja sogar den lehnsherrn selbst, wenn das lehen ihm anheimfällt, verbindlich machen1757 RechtVerfMariaTher. 671