Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnschilling
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Lehnschaft
Lehnschafter
Lehnschaftgeld
lehnschafthalben
lehnschaftig
Lehnschaftschreiber
Lehnschaftweise
Lehnschatz
Lehnschatzgeld
Lehn(s)schein
Lehnschilling
, m.
I
Gebühr, die beim Besitzwechsel eines Lehens zu entrichten ist
vgl.
Lehnreich
- 1599 SGallenOffn. II 386
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- so offt auch ein lehentrager tödlichen auß dißem jammerthal abscheiden wirdet, soll allwegen das lehen vff ein neüwes empfangen vnd zwen gulden der stifft zu einem lehenschilling bezalt werden1615 ArgauLsch. V 230Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
Pachtzins, jährliche Abgabe aus einem Lehen
- 1650 SchweizId. VIII 585
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- 1807 SammlBadStBl. I 626
III
Abgabe der Bäcker an die Bader als Entschädigung für das Betreiben einer Schwitzstube
- 1765 SchweizArchVk. 22 (1918/19) 146