Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnschilling

Lehnschilling

, m.


I Gebühr, die beim Besitzwechsel eines Lehens zu entrichten ist
vgl. Lehnreich
  • 1599 SGallenOffn. II 386
  • so offt auch ein lehentrager tödlichen auß dißem jammerthal abscheiden wirdet, soll allwegen das lehen vff ein neüwes empfangen vnd zwen gulden der stifft zu einem lehenschilling bezalt werden
    1615 ArgauLsch. V 230
II Pachtzins, jährliche Abgabe aus einem Lehen
III Abgabe der Bäcker an die Bader als Entschädigung für das Betreiben einer Schwitzstube