Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)ergänzung
Artikel davor:
lehnserbfähig
Lehnerbfeuer
Lehnserbgerechtigkeit
Lehnerbgericht
Lehnerbherr
Lehnerbnahme
Lehn(s)erbrecht
Lehn(s)erbschaft
Lehn(s)erbung
Lehnserforderung
Lehn(s)ergänzung
, f.
Wiederherstellung des Lehens im urspr. Ausmaß
- 1615 BernStR. VII 1 S. 222
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- nach verfloßener jahrsfrist niemand an der besitzung seines erkaufften oder sonst rechtmeßig an sich gebrachten gůts under dem titul und nammen einer lehensergentzung angefochten werden solle1663 BernStR. VII 1 S. 220Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1762 BernStR. VII 2 S. 860
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- 1801 RepRecht IX 310
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