Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)eröffnung
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Lehnerbnahme
Lehn(s)erbrecht
Lehn(s)erbschaft
Lehn(s)erbung
Lehnserforderung
Lehn(s)ergänzung
Lehnergemeinde
Lehnerhebung
Lehnerin
Lehnsermahnung
Lehn(s)eröffnung
, f.
I
Freiwerden eines Lehens
vgl.
Lehnsapertur
- 1646 Moser,StaatsR. 34 S. 515
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- lehnseroͤfnung, apertura feudi ist eine rechtliche ereignis, wo das nuzeigenthum eines bisherigen lehns an den lehnsherren wieder zuruͤk faͤllt und mit seinem dirigirenden eigentum vereiniget wird. sie geschiehet teils mit willen des vasallens, teils aus gesezlicher notwendigkeit1782 Scheidemantel,Repert. I 163Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1784 Mader,ReichsrMag. IV 564
Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- 1794 Runde,Beitr. I 166
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- lehnseroͤffnung ... kann geschehen theils mit willen des vasallen (lehnsaufkuͤndigung), theils aus gesetzlicher nothwendigkeit ... 1) wenn der vasall ohne lehnserben verstirbt, 2) wenn die zeit voruͤber ist, auf welche die lehnsertheilung eingeschraͤnkt war, 3) durch felonie oder verletzung der lehnstreue, 4) durch lehnsverjaͤhrung1801 RepRecht IX 310Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1806 Vahlkampf,Miszellen II 416
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- 1811 Heinke,NÖLehenR. I 327
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