Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnsexspektanz

Lehnsexspektanz

, f.

Anwartschaft auf ein Lehen bei dessen Freiwerden
  • 1661 ProtBrandenbGehR. VI 313
  • 1709 Sander,Nürnb. 798 [urk.?]
  • 1751 CCMarch. VI 3 Reg. I 28
  • von der lehnsexspektanz oder anwartschaft ... wenn der lehnsherr einer gewissen person das eigentum und den besitz eines lehens zum voraus auf denjenigen fall verspricht, da ihm dasselbe eröffnet werden wird, so heißt man dieses erlangte recht eine anwartschaft
    1757 RechtVerfMariaTher. 645
  • 1804 Gönner,StaatsR. 365