Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)gewährde
Artikel davor:
Lehngerechte
Lehn(s)gerechtigkeit
Lehn(s)gericht
Lehngerichtshandel
Lehngerichtsschöffe
Lehngerichtssekretär
Lehngerichtstag
Lehngerichtsurteil
Lehnsgestalt
Lehnsgewähr
Lehn(s)gewährde
, f.
wie Lehngewähr
- 1483 MellingenStR. 323
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- wa jemand hinfuͥr ... sin eigen gůt mit uͥberzinsen, selgrethen oder sust an deß rechten lechensherren ... willen beladen ..., das alldann ... dieselben von sollichem gůt stan und darzů die lechensgewerd verloren ... haben sollen1488 BernStR. VII 1 S. 210Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wenn ... einer ein lechen erkoufft, derselbig sol von hundert guldinen einen zu erschaz geben, wie dann die lechens gewerd verkoufft wird1489 WillisauAmtR. 98Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1491 BernStR. VII 1 S. 211
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- 1493 BernRatsman. I 205
- 1499 MurtenStR. 274
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- 1525 BernStR. VI 1 S. 328
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- 1530 BernStR. VII 1 S. 278
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- 1539 BernStR. I 286
- 1556 MellingenStR. 407
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