Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnshauptmann
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Lehnhauer
Lehnshauptmann
, m.
der deutsche L.: Vorsitzender der Lehnhauptmannschaft
- daß wir verschienene zeit unsern deutschen lehenshaubtmann ... befelch gegeben, welchergestalten er unsere deutschen lehen zu der cron gehörig von unsererwegen verleihen sollte1527 Fr. Haimerl, D. deutsche Lehenhauptmannschaft (Lehenschranne) in Böhmen ... (Prag 1848) 7
- 1627 CJBohem. V 2 S. 57
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- 1627/28 Fellner-Kretschmayr II 210
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"