Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)machung
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Lehnland
Lehnländerei
Lehnlaß
Lehn(s)last
Lehnslehn
Lehnlein
lehnlich
lehnlos
Lehnlos
Lehnlosung
Lehn(s)machung
, f.
Umwandlung eines Allods in ein Lehen, auch Belehnung (I)
- 1535 GeöArch. I 3 S. 50
- das solches alles, vor dieser meiner lehenmachung mein vnnd meiner vorelttern, frey lautter aygne gutter gewesenn, vnnd sonnst nyemannts lehenn sinde1535 GeöArch. I 3 S. 53
- vfftragung vnd lehenmachung1589 Eberstein2 I 197Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- 1769 Cramer,Neb. 91 S. 101
Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- die fehodische belehnung ist eine feyerliche handlung ... sie wird bald fuͤr die ganze lehensmachung genommen, ... bald nur fuͤr die uͤbergabshandlung1785 Fischer,KamPolR. II 346Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)