Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)mutung

Lehn(s)mutung

, f.

förmliches Gesuch um Erteilung bzw. Erneuerung eines Lehens
  • 1643 CCMarch. II 5 Sp. 29
  • 1659 Hanßelmann,LHoheitHohenl. 245
  • 1665 HessBeitr. 2 (1787) 484
  • lehn-mutung ... petitio renovationis feudi
    1691 Stieler 1299
  • 1717 CCMarch. II 5 Sp. 81
  • 1737 CAug. Forts. I 1 Sp. 62
  • bestehet die erneuerung nicht nur in der lehens-muthung, ... sondern auch ... in dem gewoͤhnlichen lehen-reich und ausfertigung des neuen lehen-briefs
    1756 CMax. IV 18 § 47
  • die zeit, binnen welcher die lehnsmutung gesucht werden muß, ist ... jahr und tag
    1757 RechtVerfMariaTher. 641
  • 1764 Schwarz,LausWB. I 300
  • 1769 Cramer,Neb. 82 S. 153
  • 1787 HalberstProvR. 376
  • die lehnsmuthung besteht in einem wirklichen vorläufigen anerkenntnisse der lehnsverbindlichkeit, und in einem versprechen der zu seiner zeit nachzusuchenden förmlichen belehnung
    1794 PreußALR. I 18 § 116 [ebd. § 117]
  • der gewoͤhnlichste lehnsfehler ist jedoch die versaͤumniß der lehnsmuthung 
    1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 84
  • 1795 AltenburgSamml. III 553
  • lehnsmuthung ... ist diejenige rechtshandlung, wodurch der vasall seinen lehnsherrn um die belehnung geziemend ersucht
    1802 RepRecht X 29
  • in dem falle, daß in der person des lehenherrn ... sich eine subjective aͤnderung ereignet hat, ist jeder wirkliche lehenbesitzer ... die belehnungserneuerung anzusuchen verbunden, welches man die lehenmuthung nennt
    1811 Heinke,NÖLehenR. I 259
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