Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)mutung
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Lehnmühle
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Lehnsmündige
Lehnsmündigkeit
Lehn(s)mutung
, f.
förmliches Gesuch um Erteilung bzw. Erneuerung eines Lehens
- 1643 CCMarch. II 5 Sp. 29
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- 1659 Hanßelmann,LHoheitHohenl. 245
- 1665 HessBeitr. 2 (1787) 484
- lehn-mutung ... petitio renovationis feudi1691 Stieler 1299Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1717 CCMarch. II 5 Sp. 81
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- 1737 CAug. Forts. I 1 Sp. 62
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- bestehet die erneuerung nicht nur in der lehens-muthung, ... sondern auch ... in dem gewoͤhnlichen lehen-reich und ausfertigung des neuen lehen-briefs1756 CMax. IV 18 § 47Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die zeit, binnen welcher die lehnsmutung gesucht werden muß, ist ... jahr und tag1757 RechtVerfMariaTher. 641
- 1764 Schwarz,LausWB. I 300
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- 1769 Cramer,Neb. 82 S. 153
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- 1787 HalberstProvR. 376
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- die lehnsmuthung besteht in einem wirklichen vorläufigen anerkenntnisse der lehnsverbindlichkeit, und in einem versprechen der zu seiner zeit nachzusuchenden förmlichen belehnung1794 PreußALR. I 18 § 116 [ebd. § 117]
- der gewoͤhnlichste lehnsfehler ist jedoch die versaͤumniß der lehnsmuthung1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 84Faksimile (ca. 104 KB)
- 1795 AltenburgSamml. III 553
- lehnsmuthung ... ist diejenige rechtshandlung, wodurch der vasall seinen lehnsherrn um die belehnung geziemend ersucht1802 RepRecht X 29Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in dem falle, daß in der person des lehenherrn ... sich eine subjective aͤnderung ereignet hat, ist jeder wirkliche lehenbesitzer ... die belehnungserneuerung anzusuchen verbunden, welches man die lehenmuthung nennt1811 Heinke,NÖLehenR. I 259Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte