Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)pertinenz
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Lehnnutz
Lehn(s)nutzung
Lehnobergericht
Lehn(s)obrigkeit
Lehn(s)observanz
Lehn(s)ordnung
Lehnpacht
Lehnspakt
Lehnspatron
Lehn(s)pertinenz
, f.
Zubehör eines Lehens
vgl.
Lehnszubehörung
- 1689 CCMarch. II 5 Sp. 54
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- dergleichen lehns-pertinentzien, sie bestehen nun in frey-hufen, burg-lehnen in staͤdten, paͤchten, diensten zinsen oder andern gerechtigkeiten1720 CCMarch. II 5 Sp. 116Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- was lehnspertinenzien sind? nicht nur einzelne sachen, sondern auch ganze habschaften mit allen ein- und zugehörungen können zu lehen dergestalt gereicht werden, worunter mann alles dasjenige begreift, was dem lehen dergestalt einverleibt ist, daß es ein ganzes in demselben ausmacht ...1757 RechtVerfMariaTher. 632
- 1759 Cramer,Neb. XV 3
- 1769 Cramer,Neb. 93 S. 61
- was in denen lehns-verzeichnissen ... als eine zubehörde des lehns von dem vasallen angegeben oder ... in dem lehnbriefe aufgeführet worden, ist für ein lehns-pertinenz zu halten1772 Pufendorf,HannovLREntw. 76
- 1773 SammlVerordnHannov. I 572
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- 1785 Fischer,KamPolR. II 588
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- 1792 NCCPruss. IX 1104
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- 1794 PreußALR. I 18 § 540
- zubehoͤrden eines lehns sind deswegen, weil sie lehnspertinenzen sind, nicht allemal lehnbar ... doch streitet die praͤsumtion fuͤr die lehnbarkeit1801 RepRecht IX 291 Anm. p.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- lehnspertinenzen sind solche gegenstaͤnde, die als permanente oder fortdauernde theile eines lehnguts anzusehen sind ... es koͤnnen dergleichen zubehoͤrden ... sowohl lehnbar als allodial seyn1802 RepRecht X 30Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)