Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)prozeß

Lehn(s)prozeß

, m.

Gerichtsverfahren über Lehnsstreitigkeiten
  • 1555 Theuerkauf,Lehnswesen 112 Anm. 100
  • 1721 Ludovici,LehnsProzeß3 160
  • die taͤgliche obseruantz zeiget ... in denen ... landen, so nicht zum churfuͤrstenthum [Sachsen] gehoͤren ..., daß ... die lehns-processe auf eben die art wie andere processe gefuͤhret werden, ohne frag und antwort
    1721 Ludovici,LehnsProzeß3 161 [ebd. 163]
  • von der lehnsgerichtsbarkeit und dem lehnsprozeß 
    1757 RechtVerfMariaTher. 677 [vgl. 677-680]
  • obgleich der lehnsproceß ehedem eine besondere verfahrungsart hatte, so hat er doch heutiges tages im allgemeinen nichts besonderes mehr
    1802 RepRecht X 37
  • 1806 WirtRealIndex III 461
  • 1808 WürtStaatsHdb. 137