Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)streitigkeit

Lehn(s)streitigkeit

, f.

gerichtl. Auseinandersetzung über Lehnsangelegenheiten
  • also es auch in lehensstreitigkeiten zu halten
    RHRO.1654 V 1
  • 1721 Ludovici,LehnsProzeß3 10
  • jeder lehnshof hatte seine besonderen verordnungen und observanzen, wiewohl die lehnsstreitigkeiten mehr nach der natürlichen billigkeit als nach geschriebenen satzungen entschieden wurden
    1757 RechtVerfMariaTher. 616
  • 1788 Gadebusch,Staatskunde II 280
  • die manngerichte ... hatten zur entscheidung der lehnsstreitigkeiten keine andre richtschnur als die lehnbriefe und die vertraͤge zwischen dem lehnsherrn und vasallen. nachher brauchte man auch hiezu die im gerichte entstandenen gewohnheiten
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 259
  • 1801 RepRecht IX 277
  • 1802 RepRecht X 20 u. 23
  • 1806 Vahlkampf,Miszellen I 135
  • es soll keine eigene lehengerichtsbarkeit bestehen, ... die lehenstreitigkeiten sind auf keine besondere weise, sondern wie andere rechtssachen von den gerichtsstellen zu verhandeln
    1808 RepStaatsVerwBaiern I2 258
  • 1815 WirtRealIndex III 71
  • zum processe erwachsene lehenstreitigkeiten werden an die gerichte uͤberwiesen
    1831 Mohl,WürtStR. II 41
unter Ausschluss der Schreibform(en):