Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)treue
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Lehnträgereirecht
Lehnträgergang
Lehn(s)trägerin
Lehn(s)tragung
Lehnstransferierung
Lehn(s)treue
, f.
das durch den Treueeid des Vasallen begründete besondere Treueverhältnis zw. Lehnsherrn u. Vasall
- der lehen-eyd ... den praestanten [nicht] in abstracto, sondern nur in concreto ratione feudi zur observanz der lehen-treue und der lehen-schuldigkeiten, mithin nicht so starck als das homagium die unterthanen verbindet1705 KlugeBeamte I2 267Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nicht allein der vasall ist dem lehnsherrn, sondern dieser ist auch dem vasallen zur besondern treue verbunden. die lehnstreue ... ist daher entweder fidelitas vasalli ... oder fidelitas domini1784 Schnaubert,ErläutLehnR. 4Faksimile - in Google Books
- zur lehnstreue, die der vasall seinem lehnsherrn schuldig ist, gehört, daß er ... den nutzen desselben zu befördern, schaden und nachtheil aber abzuwenden beflißen sey; auch die im lehnsvertrage übernommenen oder durch die lehnsgesetze vorgeschriebenen dienst und andre obliegenheiten treulich verrichte1794 PreußALR. I 18 § 19 [ebd. § 20]
- felonie ..., worunter die verletzung der lehnstreue verstanden wird1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 84Faksimile (ca. 104 KB)
- 1807 SammlBadStBl. I 624
- 1810 Weber,Lehnr. III 104
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- die lehentreue, welche der lehenmann seinem lehenherrn zu leisten hat, ist hier zu lande jederzeit der unterthanstreue untergeordnet angesehen worden1811 Heinke,NÖLehenR. I 81Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte