Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnsversäumnis

Lehnsversäumnis

, f.

Versäumung der Erfüllung der Lehnspflichten
  • 1669 Schulze,Hausg. I 58
  • 1779 CSax. I 1066
  • die meinung geäußert worden: als ob die von den vasallen begangenen lehns-versäumnisse, wenn solche bey lebzeiten des lehnsherrn nicht geahndet worden, durch dessen ableben für remittirt zu achten wären
    1799 CSax. I 1314
unter Ausschluss der Schreibform(en):