Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnungsgebrauch
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Lehn(s)trägerei
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Lehnträgergang
Lehn(s)trägerin
Lehn(s)tragung
Lehnstransferierung
Lehn(s)treue
Lehntum
Lehnsturnier(s)genosse
Lehnung
Lehnungsgebrauch
, m.
Besitz, Nutzung gemäß dem Leiheverhältnis
- daß er beständer solche behausung angeregte acht jahr aus innhaben, nutzen, niessen, in festem baw und ehren, fach und gemach, lehnungsgebrauch nach erhalten solle1667 Beer,Erbleihe 115