Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnungsgebrauch

Lehnungsgebrauch

, m.

Besitz, Nutzung gemäß dem Leiheverhältnis
  • daß er beständer solche behausung angeregte acht jahr aus innhaben, nutzen, niessen, in festem baw und ehren, fach und gemach, lehnungsgebrauch nach erhalten solle
    1667 Beer,Erbleihe 115