Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibeigenschaft
Artikel davor:
Leibdingzins
Leibe
Leibsehehaft
leibeigen
Leib(s)eigen
Leibeigenbehörige
Leib(s)eigene
Leibeigengehörige
leibeigenhörig
Leibeigenleute
Leibeigenschaft
, f., Leibeseigenschaft, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
persönliches Abhängigkeitsverhältnis des Leibseigenen gegenüber dem Leibsherrn, dessen Kennzeichen insb. die fehlende Freizügigkeit, die Verpflichtung zu (in der Theorie) ungemessenen Diensten, eine jährliche Anerkennungsabgabe und eine Abgabe im Todesfall (Besthaupt) ist, vgl. ausführlich HRG.1 II 1761-1772
- die obgenannte geschlächte vnd andere, die freye gottshuss leuthe sindt, keiner leib-eigenschafft dienstpflichte gebundden sindt2. Hälfte 14. Jh.? GlarusUrkS. I 106Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ist schlaich vnd wehsel also zugegangen, das furo hin oͤweglich die libaigenschafft der ... Y.R. und was von irem lib komet ... sinß clousters recht lib aigen haissen1431 Reyscher,Stat. 189Faksimile (ca. 167 KB)
- niemand daruff [maierhoff] sitzen ... sölle, dan die mit libaigenschaft dem gotzhus zugehörig und genössen sien1468 WürtLändlRQ. II 454Faksimile (ca. 57 KB)
- 1471 Indersdorf II 2
Faksimile (ca. 334 KB)
- ein brief ledigzelung der leibaigenschaft1474 Knapp,BeitrRWG. 326
- 1475 MBoica XVI 59
Faksimile - in Google Books
- [derjenige,] welcher einen muntman hat ..., sol nit [zum Richter] gewelt werden, libeigenschaft hindert nit1484 WürtLändlRQ. II 864Faksimile (ca. 57 KB)
- 1486 BernStR. IV 1 S. 591
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1492 ArgauLsch. I 683
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wolt aber einer an sich nemen weltlichen priesterlich state, der soll es tun mit unserm ... wissen und ledigsagung seiner verpflichte der leibaigenschaft, das wir auch keinem abschlagen sollen1495 Baden/QNPrivatR. II 1 S. 144
- libeigenschaft oder angehoricheit1497 Lamprecht,WL. III 300Faksimile - in Google Books
- das si hinfuͥr der libeygenschaft, damit si dem ... gotzhuß R. verpflicht und zůgehorig gewaͤsen sind, gefrygt ... sin sollen, ... dagegen und fur solich erkoufften fryheiten sollen die ... von R. zů handen desselben gotzhus geben ... zweyhundert pfund1501 BernStR. VII 1 S. 49Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die noch die leibaigenschafft nit gelobt haben, die ... sollen also globen, das sye wollen meinem gn. herren zu A. als ihrem natuͤrlichen herren getrewe vnd hold sein ..., schaden zu warnen vnd zue wenden ..., auch ihr leib vnd guet ... nit zuverenderen1502 Reyscher,Stat. 10Faksimile (ca. 215 KB)
- 1503 FürstenbUB. VII 368
Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- 1508 BernStR. VII 1 S. 26
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1511 UrkSchwäbBund. II 45
Faksimile - in Google Books
- ob aber einem (der also mit libs eigenschaft ... haft waͤr) das burgrecht vß gnaͮden gegoͤnnt wurd, der sol sich in jaͮrs frist loͤsen vnd siner lidigzalung gnůgsamen schin ... bringen1512/13 BruggStR. 123Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die leibaigennschaft der aigenleut1525 ActaTir. III 46
- 1525 SchrBodensee 93 (1975) 21 uö.
- 1526 ZSchwabNeuburg 10 (1883) 236
- am ersten war ir [d. pauren] clag ... gegen iren herren und oberkayten, sy weren beschwert mit diensten und der laybaygenschaft1536 BauernkriegQ. I 63Faksimile - in Google Books
- bürgermeister, gericht ... zu erkennen geben, wie wenig nützlich die leibaigenschaft ... und wie hoch nachtheilig ... sie inen ... sei; dann unzweiffenlich hivor viel narhaftiger leut in M. heblich gezogen, die solliche leibaigenschaft gescheuet1537 Mergentheim 160f.Faksimile (ca. 61 KB)
- der leibaigenschaft erledigungsurkund1539 WürtLändlRQ. II 394Faksimile (ca. 50 KB)
- alle burgere und burgerine ..., so lang die in ... L. gewonet haben ..., der leibaigenschaft genzlich frei gewest, wa aber dieselben heraus ... gezogen, von stund an leibaigen worden sind1546 Lauda 196Faksimile (ca. 241 KB)
- vor zeiten haben die, so ainem herrn mit leibaigenschafft ... verstrickt, ... gar nichts aygens gehabt, sonder was sie vberkommen, ist alles des herrn geweßt ... es werden aber die geschriben recht in disem fal ... bey vns teütschen gar nit gehalten vnd vnsere aigne leüt, die wir haben, mer den freygelaßnen, in latein liberti genannt, vergleichet1546 Perneder,Inst.(1546) 6vVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- das die geburt, souil die leibaigenschafft beruͤrt, der můter nachuolg1546 Perneder,Inst.(1546) 7rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- zum zwoͤlfften moͤgen nit testiern alle die, so jemands mit rechter leybaigenschaft verbunden oder jres stands der leybaigenschaft zweifenlich sein1546 Perneder,Inst.(1546) 57rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- in dem purdlichen schweren last der leibaigenschafft wirdt mit den leib diensten ain gantz vngleicher gebrauch jhe nach herkommen ainds jedlichen orts gehalten. dann etlich geben jaͤrlich hennen, etlich leibpfening, etlich thůn scharwerck1546 Perneder,Inst.(1546) 7vVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- dinstbarkeit und leibaigenschaftum 1550 FschrSpindler 432
- 1551 ArchBern 40 (1949) 41
- die weybspersonen, deren die künd der leybaigenschaft nachvolgen1554 SchwäbWB. V 1121Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sölche lybeigenschaft nit anderst verstanden ... solle werden, ... [als daß von e.] gotzhusman ..., der dann eltist in einer ... hußhab ist, ... jerlich ein vaßnachthuon und nach sinem tod ... der hauptfal ... genomen ..., und die übrigen jungen prüder ... deß ledig sin1559 SGallenOffn. I 52Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- welcher ... sich solcher lybeigenschaft halb abzukoufen begerte, dem sölle ein herr von sanct Gallen und sin convent deß nit vorsin1559 SGallenOffn. I 53Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wan ein leibeigener mann auß der kellerey L. oder E. gen M. fert und burger wirt, alß solang er darinnen wohnt, ist er der leibeigenschaft frey ohne entgelt1561 EberbMosbW. 145 [ebd.ö., vgl. Reg.]
- 1568 Preußen/Sehling,EvKO. IV 87
Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1569 LuxembW.(Majerus) I 132
- ledig zelung der leibeigenschafft ... [ist] nichts anders in dem schein ..., so darüber gefertigt wirt, anzuzeigen, dann das der herr jhne der leibeigenschafft erlasse vnd sich darauff aller recht vnnd gerechtigkeit, so er an jhn gehabt, verzeihe1571 Frey,Pract. 6Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- es sollen sich kaine personen ... ausserhalb der herrschaft oder mit denen, so unserm ... junckhern mit der leibeigenschaft nit zugehören, ehelich verheiraten1577 WürtLändlRQ. II 569Faksimile (ca. 51 KB)
- 1579 ObermoschelUrk. 73f.
- wellicher ... zu vns ziechen welle, derselbig ... mit deheiner lybeigenschafft gegenn niemandts verbundenn sige1581 Zürich (Kt.)/GrW. IV 312Faksimile (ca. 281 KB)
- 1589 AlemannJb. 1970 S. 104
- 1594 WürtLTA.2 I 168
- so jemand ... inn vnsere statt zücht vnd der sälbig mit der lybeygenschafft gägen geistlicher oder weltlicher herschaft verbunden ... were, vnd der sälbig jar vnd tag inn vnser statt vnuersprochen sitzet, den sollend wir haltten haben vnd schirmen für vnseren burger, als ob er nie eygen gsin were1595 ZofingenStR. 243Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 16. Jh. Tirol/ÖW. III 379
Faksimile (ca. 45 KB)
- 1600 BernStR. VII 1 S. 58
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- tagwart, frohndienst, höll, gläss, leibsteuer, fastnachthennen ... der leibeigenschaft anhängig1605 Tänzer,GJudVorarlb. p. 27
- 1611 WürtLändlRQ. II 188
Faksimile (ca. 51 KB)
- mit knecht- und leibeigenschafft ... verwandt1654 Sachsse,MecklUrk. 383Faksimile (ca. 153 KB)
- 1667 OStR. I 1018
Faksimile (ca. 64 KB)
- 1670 Krug,StaatswPreuß. 123
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wanhe ein unterthan seyner kinder eins ... verheyrathen wille, ist er ... schuldig ... so es aus der herschafft kombt, der leibeigenschafft abzukauffen ... mit einem goltgulden1682 LuxembW. 673Faksimile - in Google Books
- 1682 SchwyzLB. 107
Faksimile - in Google Books
- grund-herren haben keine leib-eigenschafft auf gewercken oder bergleute, auch wegen liegender guͤther1698 Span,Bergsp. 72Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- von leibeygenschafften und wie man sich in einziehung der leibschilling und todfaͤll zu verhalten1715 BadLO. 58 [ebd.ö.]Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- 1719 CCPrut. III 352f. [Aufhebung]
Faksimile - in Google Books
- es wird auch die leibeigenschafft durch die geburt erlanget, wenn nemlich ein paar leibeigene eltern oder auch nur eins von beyden, ob schon die andere person frey ist, kinder zeugen, so werden sie des leibeigenen vaters oder mutters oder beyder leibeigenen eltern herrns leibeigene1737 Zedler XV 1507Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Übschr.:] von der leibeigenschaft. (servitute.)1756 CMax. I 8
- [irrthumb] als ob alle aus unserem fürstlichen hochstifft in die stadt R. ziehende ... ledigen stands leüthe ... ipso facto von der leibeigenschafft frei würden1756 Rothenberg 949Faksimile (ca. 231 KB)
- 1758 SchrBodensee 17 (1888) 65 [Freilassungsurkunde]
- die veraͤnderung des aufenthalts ... ist ... ein verbrechen, wann man ... zugleich ... pflichten ... verletzet ... [zB. die] leibeigenen ..., die sich dadurch von ihrer leibeigenschaft ... zu befreyen suchen1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 754
- zu unsern zeiten finden die unterthanen ... keine grosse schwuͤrigkeiten, sich fuͤr ein leidliches loskaufsgeld von der leibeigenschaft frey zu machen1786 Gadebusch,Staatskunde I 291Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unterthanen werden, außer der beziehung auf das gut, zu welchem sie geschlagen sind, in ihren geschäften ... als freye bürger ... angesehen. es findet daher die ehemalige leibeigenschaft als eine art der persönlichen sklaverey, auch in ansehung der unterthänigen bewohner des platten landes, nicht statt1794 PreußALR. II 7 § 148
- 1802 RepRecht X 50f.
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1808 Heinemann,StatRErfurt 326
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1808 VerfBaiern I 15 Anm.
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jeder mensch hat angeborne ... rechte und ist daher als eine person zu betrachten. sclaverey oder leibeigenschaft und die ausuͤbung einer darauf sich beziehenden macht wird ... nicht gestattet1811 ÖstABGB. § 16Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die persoͤnliche leibeigenschaft mit allen ihren wirkungen soll vom 1. januar 1818 an in dem ganzen umfange unsers koͤnigreichs aufgehoben seyn. 1) unter der persoͤnlichen leibeigenschaft ist dasjenige leibeigenschafts-verhaͤltniß verstanden, nach welchem ohne ruͤcksicht auf guͤterbesitz entweder einzelne personen oder ganze gemeinden einem andern als eigengehoͤrig angesehen und zu gewissen abgaben verbindlich gemacht werden. (personal- und local-leibeigenschaft)1817 Reyscher,Ges. II 453Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1825 Geck,Soest 393
Faksimile - in Google Books