Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibeigenschaft(s)recht
Artikel davor:
Leib(s)eigene
Leibeigengehörige
leibeigenhörig
Leibeigenleute
Leibeigenschaft
Leibeigenschaftsfall
Leibeigenschaftgut
Leibeigenschaftleute
leibeigenschaftlich
Leibeigenschaftquittung
Leibeigenschaft(s)recht
, n.
I
Gesamtheit von Rechtsvorschriften, die die Leibeigenschaft betreffen
- 1785 Fischer,KamPolR. I 137 u. 725 [vgl. ebd. 725-761]
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II
die dem einzelnen Leibsherrn gegen seine Leibseigenen auf Grund des Leibeigenschaftsrechts (I) zustehenden Rechte
- dass wir in kraft leibeigenschaftrechtens und gemeinen herkommens von dergleichen under frembder herrschaft angesessenen leibeigenen leuten jedem jährlich ein leibhuhn ... und nach des mannes tod das ... besthaupt ... zu fordern ..., solche prästationen auch nun von 100 und mehr jahren ruhiglich ... erhoben ... haben1666 Knapp,BeitrRWG. 72
- 1717 Mader,ReichsrMag. IV 386
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- 1780 Mader,ReichsrMag. I 412
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- 1817 Botzenhart,Frhr.v.Stein V 425