Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibeigenschaft(s)recht

Leibeigenschaft(s)recht

, n.


I Gesamtheit von Rechtsvorschriften, die die Leibeigenschaft betreffen
II die dem einzelnen Leibsherrn gegen seine Leibseigenen auf Grund des Leibeigenschaftsrechts (I) zustehenden Rechte
  • dass wir in kraft leibeigenschaftrechtens und gemeinen herkommens von dergleichen under frembder herrschaft angesessenen leibeigenen leuten jedem jährlich ein leibhuhn ... und nach des mannes tod das ... besthaupt ... zu fordern ..., solche prästationen auch nun von 100 und mehr jahren ruhiglich ... erhoben ... haben
    1666 Knapp,BeitrRWG. 72
  • 1717 Mader,ReichsrMag. IV 386
  • 1780 Mader,ReichsrMag. I 412
  • 1817 Botzenhart,Frhr.v.Stein V 425