Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibeigenschaftsteidigung

Leibeigenschaftsteidigung

, f.

Lösung, Loskaufgeld aus der Leibeigenschaft 
  • wo ein sohn oder tochter sich anderstwohin außer dem herzogthumb Württemberg verheürathen ... würde, daß alßdann die leibaigenschafftsthaidigung nach dem heürathgut angesezet, oder wo keines bestimbt, pro modo facultatum, wie sonsten dergleichen leüt ihre kinder außsteüren, die summ determiniret ... werden solle
    1678 Gochsheim 762