Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibeinspännige
Artikel davor:
Leibeigenschaftgut
Leibeigenschaftleute
leibeigenschaftlich
Leibeigenschaftquittung
Leibeigenschaft(s)recht
Leibeigenschaftsteidigung
Leibeigenschaftweise
Leibeigentum
leibeignen
leibeinigen
Leibeinspännige
, m.
der an einem fürstlichen Hof zum persönlichen Dienst mit einem Pferd verpflichtete Hofangehörige
- 1591 Ruhnke,Hofmusikkoll. 126 [urk.?]
Artikel danach:
1leiben
2(leiben)
3leiben
4leiben
Leib(es)erbe
Leiberbeknabe
1Leiberung
2Leiberung
Leiberverpachtung