Leibgeding(s)kaufrecht, n.
Leibgeding(s)kaufrecht, n.
die Schwierigkeit, mit der Begriffsverbindung die zugrundeliegende Sache ("bäuerliche Leihe, die in der Verleihungsurkunde Kaufrecht genannt wurde, aber dem Freistiftrechte innerlich näher stand") zu erfassen, beschreibt ArchKärnten 43/44 (1955) 166
- 1539 ArchKärnten 43/44 (1955) 165f.