Leibgedingsuntertan, m.
Leibgedingsuntertan, m.
I
Untertan auf einem Leibgedinggut
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daß ... die leibgedings unterthanen den lehnsvolgern zu ausstattung der jungfrauen die schuldige huͤlffe eben so woll als andere ire unterthanen gebenn ... sollenn1594 CCMarch. VI 3 Sp. 119 Faksimile
- 1669 Diefenb.-Wülcker 735 Faksimile
- 1671 Moser,Hofr. I 624 Faksimile
II
wer von einem Leibgedingsherrn ein Leibesgedinge (I) erhalten hat
- 1721 Bluemblacher 158 Faksimile