leibgedingt
leibgedingt
Verbaladj. zu leibdingen
als Leibesgedinge (I) vergeben
als Leibesgedinge (I) vergeben
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stehet einem oder andern theil bevor, das leibgedingte gut zur zeit der an- und abtrettung ordentlich besichtigen ... zulassen1679 TractIurIncorp. 596 Faksimile