Leibgefälle, n.
Leibgefälle, n.
I
Abgabe aus der Hinterlassenschaft eines Leibseigenen
vgl.
Leibessteuer (I)
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die gograͤuen macht gehabt vber die leibgefaͤlle, heergerethe oder heerwethe zu erkennen1591 Spangenb.,Adelsp. 322v